Allgemeine Geschäftsbedingungen der cirplus GmbH

§ 1

Allgemeines und Vertragszweck

  • 1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „ AGB") gelten für jegliche Inanspruchnahme der durch die cirplus GmbH (mit Sitz in Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 155339) („ cirplus") angebotenen Leistungen durch Nutzer, die Unternehmer i.S.d. § 14 BGB sind (der „ Nutzer" und zusammen mit cirplus die „ Parteien").
  • 1.2 cirplus bietet Nutzern insbesondere die Möglichkeit, Angebot und Nachfrage bezüglich der Veräußerung bzw. dem Erwerb von recycelten Kunstoffen, Kunststoffen in Form von Neuware, Additiven von Kunststoffen und/oder nicht gefährlichen Abfällen (im Sinne der Abfallverzeichnisverordnung, AVV) (das oder die „Produkt(e)") zusammenzuführen (der „ Vertragszweck"). Sämtliche Leistungen von cirplus werden nach eigenem Ermessen über die Webseite www.cirplus.com (die „ Plattform") und/oder auf sonstigem Wege (insbesondere per E-Mail, telefonisch und/oder postalisch) erbracht.
  • 1.3 Die Angebote von cirplus richten sich insbesondere an Nutzer, die Produkte erwerben (der oder die „ Abnehmer") oder veräußern (der oder die „ Anbieter") wollen. Eine Nutzung des Angebotes von cirplus durch andere Makler von Produkten (und von ähnlichen anderen Produkten), Vermittler von Produkten (und von ähnlichen anderen Produkten) und/oder sonstigen Unternehmen, die in direktem Wettbewerb mit cirplus stehen, ist nicht erlaubt.
  • 1.4 Abweichungen von diesen AGB gelten nur dann als vereinbart, wenn sie von cirplus ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Etwaig bestehende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Nutzer werden seitens cirplus ausdrücklich nicht anerkannt. Insbesondere führt die bloße Unterlassung eines Widerspruchs durch cirplus gegen allgemeine Geschäftsbedingungen des Nutzers nicht dazu, dass diese als vereinbart gelten. Das gilt auch, wenn cirplus in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Nutzers Leistungen vorbehaltlos ausführt.
  • 1.5 Aus wichtigem Anlass, insbesondere bei Veränderungen der Rechtslage, der höchstrichterlichen Rechtsprechung oder der Marktgegebenheiten kann cirplus dem Nutzer eine Änderung dieser AGB unter Kenntlichmachung der wesentlichen Änderungen mitteilen. Die geänderten AGB gelten als vereinbart, wenn der Nutzer der Änderung nicht innerhalb von einem Monat nach Erhalt der Mitteilung widersprochen hat und cirplus den Nutzer bei Mitteilung der Änderungen auf diese Folge besonders hingewiesen hat. Änderungen des mit dem Nutzer vereinbarten Leistungsinhalts bedürfen unabhängig von den vorstehenden Regelungen der ausdrücklichen Zustimmung des Nutzers.

§ 2

Registrierung und Abschluss der AGB

  • 2.1 Um die Leistungen von cirplus in Anspruch nehmen zu können, muss sich der Nutzer über die Plattform registrieren. Dabei hat der Nutzer alle als „Pflichtfeld" gekennzeichneten Angaben zu machen. Sämtliche vom Nutzer gemachten Angaben müssen richtig, vollständig und nicht irreführend sein.
  • 2.2 Mit gesonderter Bestätigung dieser AGB durch Anwählen der entsprechenden Box und Bestätigung des Registrierungs-Buttons macht der Nutzer cirplus ein bindendes Angebot auf Abschluss dieser AGB. Eine Registrierung zur Plattform ohne Einbeziehung dieser AGB ist nicht möglich.
  • 2.3 Die AGB werden wirksam abgeschlossen, sobald cirplus das Angebot des Nutzers per E-Mail angenommen hat. Eine seitens cirplus etwaig versendete bloße Bestätigungsemail über den Zugang des Angebots des Nutzers stellt noch keine Annahme seines Angebotes dar. cirplus ist berechtigt, ohne Angabe von Gründen einen Vertragsabschluss mit dem Nutzer abzulehnen.
  • 2.4. Der Nutzer ist verpflichtet, das Passwort, das er im Rahmen des Registrierungsprozesses erhält bzw. gewählt hat, streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Er hat das Passwort regelmäßig zu erneuern. Falls sich Dritte aufgrund von Fahrlässigkeit des Nutzers mit Hilfe des Passworts Zugang zum Konto des Nutzers verschaffen, muss sich der Nutzer die Handlungen des Dritten zurechnen lassen und haftet dafür. Der Nutzer hat jedoch die Möglichkeit, nachzuweisen, dass er das Passwort ausreichend vor dem Zugriff Dritter geschützt hat und die Handlungen auf der Plattform von einem Dritten vorgenommen wurden. Falls der Nutzer Anhaltspunkte dafür hat, dass ein Dritter im Besitz seines Passwortes ist, hat er unverzüglich sein Passwort zu ändern und cirplus zu informieren.

§ 3

Nutzung der Plattform

  • 3.1 Die Nutzung der Plattform setzt voraus, dass der Nutzer jeweils über die für den Zugriff über das Internet erforderlichen technischen Mittel (Computer, Internetzugang, E-Mail-Adresse) verfügt. Für eine optimale Nutzung der Plattform rät cirplus zur Nutzung der Browsertypen Google Chrome, Mozilla Firefox oder Safari in ihrer jeweils aktuellen Version sowie zur Zulassung von Cookies in den Einstellungen des verwendeten Browsers.
  • 3.2 Der Nutzer darf die Plattform ausschließlich selbst zum Vertragszweck nutzen. Der Nutzer verpflichtet sich, geeignete Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, damit der Zugang zur Plattform nicht von unberechtigten Personen genutzt wird. Zu derartigen Sicherheitsvorkehrungen gehört insbesondere die Verwendung eines sicheren Passworts.
  • 3.3 Zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Geschäftsverkehrs ist es erforderlich, dass der Nutzer Änderungen eines Namens/seiner Firma, seiner Rechtsform, seines Sitzes und seiner gesetzlichen Vertreter cirplus unverzüglich mitteilt.
  • 3.4 Der Nutzer darf auf der Plattform ausschließlich Daten, Texte, Bilder und sonstige Inhalte einstellen, zu deren entsprechender Nutzung er berechtigt ist und die nicht gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstoßen. cirplus ist zur Sperrung von durch den Nutzer eingestellten Inhalten berechtigt, wenn ein begründeter Verdacht besteht, dass diese Inhalte rechtswidrig sind, gegen diese AGB verstoßen oder Rechte Dritter verletzen.

§ 4

Rolle von cirplus und Maklertätigkeit

  • 4.1 cirplus stellt den Abnehmern und Anbietern die Plattform zur Verfügung, mittels derer die Nutzer insbesondere Gesuche und Angebote für Produkte aufgeben können. cirplus selbst bietet keine Produkte auf der Plattform an.
  • 4.2 Die Tätigkeit von cirplus ist zunächst kostenfrei, sofern die Parteien hierüber keine abweichende Vereinbarung treffen.
  • 4.3 cirplus hat die Möglichkeit, mit dem Abnehmer und/oder Anbieter gesondert zu vereinbaren, dass cirplus eine Vergütung (die „ Transaktionsgebühr") zu zahlen ist, wenn cirplus die Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages über den Erwerb bzw. die Veräußerung eines Produktes mittels oder außerhalb der Plattform nachgewiesen hat (Nachweismakler) und zwischen dem Abnehmer und dem Anbieter ein solcher Vertrag geschlossen wurde (der „ Drittvertrag"). Dies gilt auch dann, wenn der Abschluss des Drittvertrages erst nach Beendigung des Maklervertrags, aber aufgrund der Tätigkeit von cirplus zustande kommt. Nachträgliche Veränderungen des Drittvertrages haben auf die Transaktionsgebühr keinen Einfluss. Die Höhe der zu zahlenden Transaktionsgebühr richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste, die cirplus dem Anbieter bzw. Abnehmer mit der gesonderten Vereinbarung über die Transaktionsgebühr mitteilt.
  • 4.4 Der Abnehmer und der Anbieter sind unabhängig voneinander verpflichtet, cirplus unverzüglich über alle Umstände, die die Durchführung der Maklertätigkeit berühren, zu informieren. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Aufgabe oder die Änderung der Kaufabsicht.
  • 4.5 Weist cirplus die Gelegenheit eines Vertragsschlusses nach, die dem Abnehmer bzw. Anbieter bereits bekannt ist, ist der Abnehmer bzw. der Anbieter verpflichtet, den Nachweis schriftlich zurückzuweisen.
  • 4.6 Der Abnehmer und der Anbieter sind unabhängig voneinander verpflichtet, cirplus vom Zustandekommen eines Drittvertrags unverzüglich zu benachrichtigen und ihm auf erstes Auffordern eine vollständige Abschrift des Vertrags zu übermitteln.
  • 4.7 Der Drittvertrag kommt alleine zwischen dem Abnehmer und dem Anbieter zustande. cirplus treffen im Zusammenhang mit dem Drittvertrag keinerlei Pflichten, insbesondere nicht in Bezug auf die Verhandlungen, den Abschluss und die Durchsetzung des Drittvertrages. cirplus schuldet keine Vermittlung und keinen Vermittlungserfolg im Hinblick auf den Abschluss des Drittvertrages. Ob ein Drittvertrag zustande kommt, liegt alleine im Ermessen der jeweiligen Parteien des Drittvertrages.
  • 4.8 cirplus kann durch gesonderte Vereinbarung mit den Nutzern, etwa in Form eines Abonnementmodells, auch eine Vergütung für die Nutzung der Plattform an sich erheben.
  • 4.9 cirplus ist berechtigt, für die Nutzer über oder außerhalb der Plattform weitere (kostenpflichtige) Leistungen zu erbringen, die jedoch eines gesonderten Vertrages zwischen cirplus und dem jeweiligen Nutzer bedürfen.

§ 5

Verpflichtungen des Nutzers

  • 5.1 Der Nutzer garantiert, dass die im Rahmen der Registrierung gemachten Angaben, insbesondere solche zur Unternehmereigenschaft und dem Unternehmen selbst, zutreffend sind und dass die Nutzung der Plattform ausschließlich durch entsprechend autorisierte Personen erfolgt.
  • 5.2 Soweit der Nutzer die Plattform als Anbieter nutzt, unterliegt der Nutzer insbesondere folgenden Verpflichtungen:
    • a)Der Nutzer muss cirplus unverzüglich davon unterrichten, falls ein Drittvertrag außerhalb der Plattform abgeschlossen wird.
    • b)Der Nutzer muss dazu berechtigt sein, die angebotenen Produkte anzubieten.
    • c)Der Nutzer muss das rechtliche Eigentum an den angebotenen Produkten frei von Belastungen gleich welcher Art übertragen können.
    • d)Die Informationen zu den angebotenen Produkten, die der Nutzer auf der Plattform mitteilt, müssen vollständig und korrekt sein und dürfen nicht irreführend sein.
    • e)Der Nutzer muss sicherstellen, dass er die angebotenen Produkte den geltenden Gesetzen entsprechend, sicher und angemessen verpacken wird.
  • 5.3 Soweit der Nutzer die Plattform als Abnehmer nutzt, unterliegt der Nutzer insbesondere folgenden Verpflichtungen:
    • a)Der Nutzer muss cirplus unverzüglich davon unterrichten, falls ein Drittvertrag außerhalb der Plattform abgeschlossen wird.
    • b)Die Informationen, die der Nutzer im Rahmen des Vertragsanbahnung macht, müssen vollständig und korrekt sein und dürfen nicht irreführend sein.

§ 6

Zahlungsbedingungen; Vergütungsanpassung

Sofern im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform, in Bezug auf die Maklertätigkeit von cirplus oder für sonstige Leistungen von cirplus Vergütungen an cirplus zu zahlen sind, gilt Folgendes:
  • 6.1 Alle durch cirplus ausgewiesenen Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
  • 6.2 Ausgestellte Rechnungsbeträge sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungszugang bei dem Nutzer ohne Abzug.
  • 6.3 Kommt der Nutzer mit der Zahlung von Entgeltforderungen in Verzug, werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet.
  • 6.4 cirplus ist berechtigt, die vereinbarte Vergütung zum Ausgleich von Personal- und sonstigen Kostensteigerungen durch Dritte, an denen cirplus nicht verantwortlich beteiligt ist, jährlich in angemessener Höhe für zukünftige Zahlungsperioden anzupassen. cirplus wird diese Preisanpassungen und den Zeitpunkt der Wirksamkeit der Preisanpassung dem Nutzer spätestens vier (4) Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich mitteilen und diese dabei begründen. Beträgt die Preisanhebung mehr als 7% des bisherigen Preises, so kann der Nutzer dieser Preiserhöhung mit einer Frist von zwei (2) Wochen ab Zugang der schriftlichen Mitteilung widersprechen. Widerspricht der Nutzer einer Änderung im Sinne dieses § 6.4 form- und fristgerecht, wird das Vertragsverhältnis unter den bisherigen Bedingungen fortgesetzt. cirplus behält sich für diesen Fall vor, das Vertragsverhältnis außerordentlich mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende zu kündigen.

§ 7

Verfügbarkeit der Plattform

cirplus strebt hohe technologische Standards an, weist jedoch drauf hin, dass den Nutzern eine durchgehende Verfügbarkeit bzw. Nutzbarkeit der Plattform weder geschuldet wird noch garantiert werden kann. Vorbehaltlich laufender Vertragsverhältnisse mit den Nutzern kann cirplus den Betrieb der Plattform jederzeit nach Bedarf aussetzen oder ganz beenden.

§ 8

Betrieb und Änderungen der Plattform
  • 8.1 cirplus ist bestrebt, dass die Plattform stets dem Stand der Technik entspricht. cirplus ist berechtigt, regelmäßig Updates, neue Versionen oder Upgrades der Plattform durch- und/oder einzuführen (nachfolgend einheitlich als „ Updates" bezeichnet), um die Plattform an neue technische oder geschäftliche Bedürfnisse anzupassen, neue Funktionen zu implementieren oder Änderungen an bestehenden Funktionalitäten der Plattform vorzunehmen.
  • 8.2 Sofern und soweit durch ein Update die Nutzung der Plattform durch den Nutzer zum Vertragszweck wesentlich eingeschränkt wird (ein solches Update nachfolgend als „ Wesentliche Änderung" bezeichnet), wird cirplus die Nutzer, die für die Nutzung der Plattform, in Bezug auf die Maklertätigkeit von cirplus oder für sonstige Leistungen von cirplus eine Vergütung an cirplus zahlen (der „ Zahlende Nutzer"), über die Einführung der Wesentlichen Änderung spätestens vier (4) Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich informieren (eine „ Änderungsmitteilung"). Widerspricht der Zahlende Nutzer der Wesentlichen Änderung nicht mit einer Frist von zwei (2) Wochen ab Zugang der schriftlichen Änderungsmitteilung (die „ Widerspruchsmitteilung"), wird die Wesentliche Änderung Vertragsbestandteil des mit dem Zahlende Nutzer geschlossenen Vertrags. cirplus wird den Zahlende Nutzer mit jeder Änderungsmitteilung über seine Rechte nach diesem § 8.2, insbesondere (i) das Widerspruchsrecht, (ii) die hierfür vorgesehene Frist und (iii) die Rechtsfolgen eines nicht fristgerecht erklärten Widerspruchs gegen die Wesentliche Änderung informieren.
  • 8.3 Widerspricht der Zahlende Nutzer der Wesentlichen Änderung, wird cirplus dem Zahlenden Nutzer die Plattform ohne die Wesentliche Änderung weiter zur Nutzung zur Verfügung stellen, soweit dies nicht aus technischen oder geschäftsorganisatorischen Gründen unmöglich oder für cirplus unzumutbar ist (zusammen die „ Nichtfortführbarkeit"). Dem Zahlenden Nutzer steht im Falle der Nichtfortführbarkeit das Recht zu, den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund innerhalb einer Frist von vier Wochen (die „ Ausübungsfrist") zu kündigen. Macht der Zahlende Nutzer von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, wird die Wesentliche Änderung Vertragsbestandteil. Die Ausübungsfrist beginnt zu laufen, sobald cirplus den Zahlenden Nutzer schriftlich über (i) die Nichtfortführbarkeit ohne die Wesentliche Änderung, (ii) das Sonderkündigungsrecht und (iii) die Rechtsfolgen des Verstreichens der Ausübungsfrist informiert hat.

§ 9

Vertragswidrige Nutzung durch den Nutzer, Schadensersatz von cirplus

  • 9.1 Der Nutzer darf die Plattform nur für die nach diesem Vertrag vorgesehenen Zwecke nutzen. Der Nutzer ist auch nicht berechtigt, die Plattform oder Daten von cirplus durch Dritte nutzen zu lassen, sie Dritten zugänglich zu machen oder auf sonstige Weise außerhalb des Vertragszwecks zu nutzen.
  • 9.2 Für jeden Fall, in dem im Verantwortungsbereich des Nutzers unberechtigt eine vertragsgegenständliche Leistung in Anspruch genommen wird, hat der Nutzer jeweils Schadensersatz in Höhe derjenigen Vergütung zu leisten, die für die vertragsgemäße Nutzung im Rahmen der für diese Leistung geltenden Mindestvertragsdauer angefallen wäre.
  • 9.3 Von § 9.2 ist auch der Fall umfasst, dass die Chance von cirplus, die Transaktionsgebühr zu verdienen infolge eines vertragswidrigen und schuldhaften Verhaltens des Schuldners der Transaktionsgebühr vereitelt wird (z.B. indem der Abnehmer und der Anbieter über die Plattform bezüglich eines Produktes zusammenfinden, den Drittvertrag dann aber außerhalb der Plattform schließen und cirplus hierüber nicht informieren). In diesem Fall bleibt cirplus zur Geltendmachung der Transaktionsgebühr berechtigt.
  • 9.4 Der Nachweis, dass der Nutzer die unberechtigte Nutzung nicht zu vertreten hat oder kein oder ein wesentlich geringerer Schaden vorliegt, bleibt dem Nutzer jeweils vorbehalten.
  • 9.5 cirplus bleibt jeweils berechtigt, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen.

§ 10

Vertraulichkeit

  • 10.1 Die Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Vertragsbeziehung zur Kenntnis gelangten vertraulichen Informationen zeitlich unbefristet geheim zu halten und sie – soweit dies nicht zur Erreichung des Vertragszweckes erforderlich ist – nicht weiterzugeben und nicht in sonstiger Weise zu verwenden. Vertrauliche Informationen sind alle Informationen und Unterlagen der Parteien, die als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind, insbesondere Informationen über betriebliche Abläufe, Geschäftsbeziehungen, weitere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Know-how, das Geschäftsmodell von cirplus sowie sämtliche Arbeitsergebnisse von cirplus.
  • 10.2 Von der Verpflichtung ausgenommen sind solche Informationen,
    • a)die der jeweils anderen Partei bei der Anbahnung des Vertrags nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden;
    • b)die öffentlich bekannt waren, soweit dies nicht auf einer Verletzung des Vertrags beruht;
    • c)die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichts oder einer Behörde offengelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich wird die zur Offenlegung verpflichtete Partei die andere Partei in diesem Fall vorab unterrichten und ihr Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.
  • 10.3 Jede Weitergabe vertraulicher Informationen an Dritte bedarf, mit Ausnahme der Weitergabe an Drittdienstleister, der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der jeweils anderen Partei.
  • 10.4 Die Parteien werden durch geeignete vertragliche Abreden sicherstellen, dass auch die für sie tätigen Mitarbeiter und Auftragnehmer zeitlich unbefristet jede eigene Verwertung oder Weitergabe vertraulicher Informationen unterlassen. Die Parteien werden Mitarbeitern und Auftragnehmern vertrauliche Informationen nur in dem Umfang offenlegen, wie diese die Informationen für die Durchführung dieses Vertrags kennen müssen.
  • 10.5 Der Nutzer verpflichtet sich, Dritten keinen Zugriff auf die Plattform zu gewähren.

§ 11

Haftung

  • 11.1 Die Haftung von cirplus, seinen gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen für aufgrund leichter Fahrlässigkeit verursachter Schäden ist ausgeschlossen.
  • 11.2 Von der Haftungsbeschränkung gem. § 11.1 ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aus der Verletzung
    • a)des Lebens, des Körpers, der Gesundheit;
    • b)zwingender gesetzlicher Haftungstatbestände (insb. Produkthaftungsgesetz);
    • c)einer übernommenen Garantie; und/oder
    • d)wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalspflichten). Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften cirplus, seine gesetzlichen Vertreter und deren Erfüllungsgehilfen nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  • 11.3 Ein etwaiges Mitverschulden des Nutzers ist anzurechnen. cirplus haftet insbesondere für die Wiederbeschaffung von Daten nur, soweit der Nutzer alle erforderlichen und angemessenen Datensicherungsvorkehrungen getroffen und sichergestellt hat, dass die Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
  • 11.4 Der Nutzer ist verpflichtet, etwaige Schäden im Sinne vorstehender Haftungsregelungen unverzüglich gegenüber cirplus schriftlich anzuzeigen oder von cirplus aufnehmen zu lassen, so dass cirplus möglichst frühzeitig informiert wird und eventuell gemeinsam mit dem Nutzer noch Schadensminderung betreiben kann.
  • 11.5 Die verschuldensunabhängige Haftung nach § 536 a Abs. 1 BGB für bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhandene Fehler der Plattform ist ausgeschlossen, es sei denn, der Fehler betrifft eine für den Vertragszweck wesentliche Eigenschaft der Plattform.

§ 12

Verjährung

  • 12.1 Ansprüche des Nutzers verjähren, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt, innerhalb von einem Jahr beginnend mit der Entstehung des Anspruchs. Dies gilt nicht, wenn es sich bei dem in Rede stehenden Schaden des Auftraggebers um einen Personenschaden (Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit) handelt. Ansprüche wegen Personenschäden verjähren innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist.
  • 12.2 Rücktritt oder Minderung sind unwirksam, wenn der Anspruch auf die Leistung oder der Nacherfüllungsanspruch des Nutzers verjährt ist.

§ 13

Kein Wettbewerbsverbot und keine Exklusivitätsverpflichtung von cirplus

cirplus unterliegt keinem Wettbewerbsverbot und keiner Exklusivitätsverpflichtung und ist berechtigt, Leistungen für weitere Nutzer national und international zu erbringen.

§ 14

Aufrechnung, Zurückbehaltung, Minderung

  • 14.1 Der Nutzer hat ein Recht zur Aufrechnung, Minderung und/ oder ein Zurückbehaltungsrecht gegenüber cirplus nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder durch cirplus anerkannt wurden.
  • 14.2 Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Nutzer zudem nur ausüben, wenn der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
  • 14.3 Das Recht des Nutzers zur Rückforderung tatsächlich nicht geschuldeter Vergütung bleibt von der Beschränkung des § 14.1 unberührt.

§ 15

Beauftragung Dritter

cirplus ist stets berechtigt, Dritte zu beauftragen, die cirplus beim Erbringen von Leistungen unterstützen (die „ Drittdienstleister"). Sofern cirplus Drittdienstleister zu seiner Unterstützung einsetzt, stehen diese ausschließlich in vertraglicher Beziehung zu cirplus.

§ 16

Freistellung

  • 16.1 Der Nutzer stellt cirplus von sämtlichen Ansprüchen frei, die andere Nutzer oder sonstige Dritte gegenüber cirplus geltend machen wegen Verletzung ihrer Rechte im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der Leistungen von cirplus durch den Nutzer. Der Nutzer übernimmt hierbei die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung von cirplus einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe. Dies gilt nicht, wenn die Rechtsverletzung von dem Nutzer nicht zu vertreten ist.
  • 16.2 Der Nutzer ist verpflichtet, cirplus für den Fall einer Inanspruchnahme durch andere Nutzer oder Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind.

§ 17

Geistiges Eigentum, Nutzungsrechte

  • 17.1 Die Plattform ist urheberrechtlich geschützt. Alleinige Inhaberin aller geistigen und gewerblichen Schutzrechte ist cirplus (bzw. dessen Lizenzgeber).
  • 17.2 cirplus gewährt keinerlei Nutzungsrechte an die Nutzer, es sei denn, diese sind zur Nutzung der Leistungen von cirplus im Rahmen des vereinbarten Vertragszwecks erforderlich. Insoweit eingeräumte Rechte sind (i) nicht ausschließlich, (ii) nicht übertragbar, (iii) nicht unterlizensierbar sowie (iv) zeitlich auf die Dauer des Vertrages zwischen cirplus und dem Nutzer beschränkt.
  • 17.3 Soweit der Nutzer cirplus geschützte Inhalte überlässt (z.B. Grafiken, Marken oder sonstige urheber- oder markenrechtlich geschützte Inhalte), räumt er cirplus sämtliche für die Durchführung der vertraglichen Vereinbarung erforderlichen Rechte ein. Das umfasst insbesondere das Recht, die entsprechenden Inhalte der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Der Nutzer versichert in diesem Zusammenhang, dass er alle erforderlichen Rechte an überlassenen Materialien besitzt, um cirplus die entsprechenden Rechte einzuräumen.

§ 18

Datenschutz, Datennutzung, Werbeeinwilligung

  • 18.1 cirplus behandelt personenbezogene Daten des Nutzers entsprechend datenschutzrechtlicher Standards und Vorgaben. cirplus ist nur im Verhältnis zu solchen Nutzern, die personenbezogene Daten ihrer Nutzer in die Plattform einspeisen, Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 DSGVO. Der Nutzer ist verpflichtet, die Absicht zur Einspeisung personenbezogener Daten von eigenen Nutzern in die Plattform cirplus vorab mitzuteilen; in diesem Fall sind die Parteien zum Abschluss eines separaten Auftragsverarbeitungsvertrags verpflichtet.
  • 18.2 Soweit der Nutzer im Rahmen der Registrierung und/oder Nutzung der Plattform personenbezogenen Daten übermittelt, so erfolgen die Übermittlung, Erhebung und Verarbeitung dieser Daten auf Grundlage der gesonderten Datenschutzerklärung von cirplus, die online abrufbar ist unter https://cirplus.com/data-privacy.
  • 18.3 cirplus ist berechtigt, vom Nutzer zu dessen Vertragsbeziehungen bezüglich des Drittvertrages in die Plattform eingespeiste Daten in anonymisierter oder aggregierter Form zu verwenden. cirplus wird dies insbesondere tun, um bestehende Funktionen der Plattform zu verbessern oder neue Funktionen der Plattform bereitzustellen.
  • 18.4 Der Nutzer willigt ein, dass cirplus ihn zum Zweck der allgemeinen und auf ihn zugeschnittenen Werbung für die Vermittlung, die Veräußerung oder den Erwerb recycelter Kunststoffe, von Kunststoffen in Form von Neuware, Additiven von Kunststoffen und/oder nicht gefährlichen Abfällen (im Sinne der Abfallverzeichnisverordnung) per elektronischer Post (z.B. E-Mail) kontaktiert.
Diese Einwilligung kann jederzeit ohne Angaben von Gründen gegenüber der cirplus GmbH, Betahaus, Eifflerstraße 43, 22769 Hamburg, oder per E-Mail unter info@cirplus.com mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Dies hat zur Folge, dass der Nutzer nicht mehr per E-Mail zu Werbezwecken kontaktiert wird.

§ 19

Laufzeit

  • 19.1 Diese AGB werden auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Nutzer und cirplus können die AGB jederzeit ordentlich mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende kündigen.
  • 19.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt. cirplus steht ein Recht zu außerordentlichen Kündigung insbesondere zu, wenn
    • a)der Nutzer die Leistungen von cirplus in Anspruch nimmt, um damit rechtswidrige Ziele zu verfolgen;
    • b)der Nutzer die Leistungen von cirplus überwiegend deshalb in Anspruch nimmt, um Informationen über den Markt und/oder Konkurrenten zu erhalten;
    • c)der Nutzer mit einer fälligen Zahlung auch nach Ablauf einer von cirplus gesetzten, angemessenen Frist zur Abhilfe um mehr als zwei (2) Monate im Rückstand ist;
    • d)der Nutzer schwerwiegend gegen seine vertraglichen Verpflichtungen verstößt und cirplus deswegen ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist;
    • e)über das ganze Vermögen oder Teile des Vermögens des Nutzers das Insolvenzverfahren beantragt, eröffnet oder abgelehnt wird;
    • f)beim Nutzer ein Insolvenzgrund im Sinne der §§ 17 – 19 InsO vorliegt; oder
    • g)sich die Vermögensverhältnisse des Nutzers derart verschlechtern, dass mit einer ordnungsgemäßen Vertragserfüllung nicht mehr gerechnet werden kann, auch wenn kein Insolvenzgrund im Sinne von §§ 17 – 19 InsO vorliegt.
  • 19.3 Jede Kündigung bedarf zumindest der Textform mittels E-Mail.
  • 19.4 cirplus weist den Nutzer darauf hin, dass er für die rechtzeitige Sicherung seiner Datenbestände vor Beendigung des Vertrags selbst verantwortlich ist. cirplus kann aus technischen Gründen einen Zugriff des Nutzers auf dessen Datenbestände nach Beendigung des Vertrags in der Regel nicht gewährleisten. Während der Laufzeit des Vertrags mit dem Nutzer wird cirplus keine vom Nutzer in die Plattform eingespeisten Daten löschen, sofern cirplus dazu nicht rechtlich verpflichtet ist (z.B. aufgrund von Rechtsverletzungen durch die vom Nutzer eingespeisten Daten).

§ 20

Schlussbestimmungen

  • 20.1 Änderungen, Ergänzungen oder eine Aufhebung dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform, soweit nicht eine strengere Form gesetzlich vorgeschrieben ist. Das gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Textformklausel.
  • 20.2 Keine der Bestimmungen dieser AGB konstituiert Rechte zugunsten Dritter, die nicht Partei dieser AGB sind.
  • 20.3 Wenn diese AGB sich auf eine schriftliche Form oder Mitteilung beziehen, genügt jeweils auch der Versand einer E-Mail. E-Mails an cirplus sind dabei stets an folgende E-Mail-Adresse zur richten: info@cirplus.com
  • 20.4 Sollten einzelne Bestimmungen der AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder die AGB eine an sich notwendige Regelung nicht enthalten, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen der AGB nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Regelungslücke gilt diejenige rechtliche zulässige Bestimmung als rückwirkend vereinbart, die soweit wie möglich dem entspricht, was die Parteien gewollt hätten oder nach Sinn und Zweck der AGB von den Parteien vereinbart worden wäre, wenn sie die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit der betreffenden Bestimmung bzw. die Regelungslücke bedacht hätten. Dies gilt auch dann, wenn die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit auf einem in den AGB vorgeschriebenen Maß der Leistung oder Zeit beruht. In diesem Fall tritt ein dem Gewollten möglichst nahe kommendes rechtlich zulässiges Maß der Leistung oder Zeit anstelle des in den AGB Vorgeschriebenen.
  • 20.5 Die AGB unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des deutschen Kollisionsrecht und des UN-Kaufrechts.
  • 20.6 Für alle Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit dem Vertrag einschließlich der Wirksamkeit der AGB ist das Landgericht Hamburg ausschließlich zuständig, soweit gesetzlich zulässig.